Für Vertriebspartner
Scout-Bedingungen
Stand: 12. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Kurvenherz (Betreiber laut Impressum) und Personen, die als „Scout“ Sportvereine an die Plattform Kurvenherz vermitteln. Sie ergänzen die allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Mit der Bestätigung im Scout-Portal akzeptiert der Scout diese Bedingungen und die Compliance-Richtlinie für Scouts (UWG & DSGVO). Zeitpunkt und Version werden gespeichert.
2. Stellung des Scouts
Der Scout handelt als selbstständiger Vermittler, nicht als Arbeitnehmer, Handelsvertreter mit Abschlussvollmacht oder Vertreter von Kurvenherz. Er darf keine Verträge im Namen von Kurvenherz schließen, keine Preise, Rabatte oder Zusagen machen, die nicht auf kurvenherz.de veröffentlicht sind.
Es gibt keine Mindestmengen, festen Zeiten, Gebiete oder Exklusivität. Der Scout trägt seine Kosten selbst und ist für die Versteuerung seiner Provision und ggf. Sozialabgaben selbst verantwortlich.
Scout kann nur werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist, wahre Angaben zu Name, Anschrift und Telefonnummer macht und vom Kurvenherz-Team freigeschaltet wurde. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
3. Zuordnung von Vereinen
Jeder Scout erhält einen persönlichen Code bzw. Link. Ein Verein wird dem Scout zugeordnet, wenn er über diesen Link oder Code einen Verein anlegt, oder wenn der Scout den Verein im Portal selbst vorbereitet hat.
Jeder Verein kann nur einem Scout zugeordnet sein. In Zweifelsfällen entscheidet das Kurvenherz-Team; eine manuelle Zuordnung oder Änderung ist nur durch Kurvenherz möglich.
4. Provision
Der Scout erhält den im Portal angezeigten Provisionssatz (standardmäßig 50 %) auf die tatsächlich bezahlten Beiträge des zugeordneten Vereins, jeweils ohne Umsatzsteuer.
Provision fällt für höchstens 12 bezahlte Monate je Verein an. Gratismonate, Aktionszeiträume und unbezahlte Zeiten zählen nicht und verbrauchen keine Provisionsmonate. Zahlt ein Verein nach einer Kündigung erneut, laufen die verbleibenden Monate weiter.
Eine Provision entsteht erst mit Zahlungseingang beim Verein. Erstattungen, Rückbuchungen oder Zahlungsausfälle führen zum Wegfall der entsprechenden Provision; bereits ausgezahlte Beträge können verrechnet werden.
Eine Prämie für bloße Anmeldungen oder Kontaktaufnahmen gibt es nicht.
5. Abrechnung und Auszahlung
Jede Provision wird 14 Tage nach Zahlung des Vereins auszahlbar. Ab einem auszahlbaren Guthaben von 50 € kann der Scout im Portal eine Auszahlung beantragen.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Überweisung auf ein Konto, dessen Inhaber mit dem hinterlegten Namen bzw. der Firma des Scouts übereinstimmt. Auszahlungen an Dritte sind ausgeschlossen.
Kurvenherz rechnet per Gutschrift ab. Der Scout ist verpflichtet, Angaben zu Steuernummer/USt-IdNr. und Kleinunternehmerstatus korrekt und aktuell zu halten; für falsche Angaben haftet der Scout.
6. Erlaubte und verbotene Werbung
Erlaubt sind insbesondere: persönliche Empfehlung im eigenen Umfeld, Gespräche mit Personen, die der Scout kennt, Beiträge in eigenen Social-Media-Profilen sowie Ansprache auf ausdrücklichen Wunsch eines Vereins.
Verboten sind insbesondere: unverlangte Werbe-E-Mails, -SMS, -Messenger-Nachrichten oder Werbeanrufe ohne Einwilligung (Kaltakquise), massenhaftes Versenden von Links, Spam in Gruppen, Foren oder Kommentaren, gekaufte oder gesammelte Adresslisten, irreführende Aussagen über Kurvenherz sowie das Auftreten im Namen von Kurvenherz.
Der Scout beachtet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten von Vereinsvertretern darf er nur verarbeiten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
7. Einrichtungshilfe (freiwillig)
Der Scout kann freiwillig beim Einrichten eines zugeordneten Vereins helfen. Zahlungsdaten, Pakete, Abrechnung und das Löschen eines Vereins bleiben dem Verein vorbehalten. Support für Vereine leistet das Kurvenherz-Team.
Der Verein kann den Einrichtungszugang jederzeit entfernen; die Zuordnung und Provision bleiben davon unberührt, sofern kein Verstoß vorliegt.
8. Verstöße und Folgen
Bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder die Compliance-Richtlinie kann Kurvenherz den Scout-Zugang vorläufig sperren und betroffene Provisionen bis zur Klärung einfrieren.
Bei bestätigten Verstößen kann Kurvenherz die Zusammenarbeit fristlos beenden; Provisionen aus rechtswidrig gewonnenen Vereinen entfallen. Der Scout stellt Kurvenherz von Ansprüchen Dritter frei, die aus seinem schuldhaften Verstoß entstehen.
9. Laufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden. Bis zur Beendigung entstandene, berechtigte Provisionen werden nach diesen Bedingungen weiter abgerechnet.
10. Datenschutz
Kurvenherz verarbeitet die Daten des Scouts (Name, Kontakt, Bank- und Steuerdaten, Zustimmungsnachweise) zur Durchführung der Zusammenarbeit, Abrechnung und Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Näheres in der Datenschutzerklärung.
11. Änderungen und Schlussbestimmungen
Kurvenherz kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Wesentliche Änderungen werden im Portal angekündigt und müssen erneut bestätigt werden. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
Siehe auch: Scout werden · Datenschutz · Impressum
